Produktinformationen
Informationen zu sonstigen Preisbestandteilen des Strompreises
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger
gefördert, die nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Die Kosten
werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber
(ÜNB) ermitteln im Auftrag des Gesetzgebers auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter
die EEG-Umlage für das jeweils folgende Kalenderjahr. Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgt
in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur, welche den gesetzlichen Auftrag hat, die
Ermittlung, Festlegung, Veröffentlichung, Weitergabe der EEG-Umlage und die Vermarktung der
EEG-Strommengen zu überwachen sowie die Anforderungen zur Vermarktung zu regeln.
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen
Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe
seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung
gestellt.
Informationen zur Energieeffiziens
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und
Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für
Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter:
www.bfee-online.de
Informationen zum Umgang mit Beschwerden
Wir verpflichten uns, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher)
insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens
(Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit
Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb
einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Fragen oder
Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des
Lieferanten betreffen, können an unseren Kundenservice gerichtet werden. Der Kundenservice
der EG Levern ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Elektrizitätsgesellschaft Levern eG
Osterland 2 – 32351 Stemwede-Levern
Tel. 05745 300082
Fax 05745 300083
E-Mail:
info@eg-levern.de
Sie sind berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag
ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier
Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte
anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt.
Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung
gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Die Schlichtungsstelle ist unter folgenden Kontaktdaten
erreichbar:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133 – 10177 Berlin
Tel. Mo. – Do. 10 Uhr – 12 Uhr und 14 Uhr – 16 Uhr
Unter 030 2757240-0
Fax 030 27572240-69
E-Mail:
info@schlichtungsstelle-energie.de
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucher-service
der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas. Der Verbraucherservice der
Bundesnetzagentur für die Bereiche Elektrizität und Gas ist unter folgenden Kontaktdaten
erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001 – 53105 Bonn
Tel. Mo. – Fr. 09 Uhr – 15 Uhr unter 030 22480-500 oder 01805 101000 Bundesweites
Infotelefon (Festnetzpreis 14 ct./min.; Mobilfunkpreise maximal 42 ct./min)
Fax 030 22480-323
E-Mail:
verbraucherservice-energie@bnetza.de